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COC: EU-Übereinstimmungserklärung
Der internationale Ausdruck COC (Certificate of Conformity) bezeichnet eine EU-weite Betriebserlaubnis für Fahrzeuge. Seit 1996 ist das COC vorgeschrieben, um in allen EU-Staaten einheitliche Zulassungsrichtlinien zu schaffen. Die Automobilhersteller (oder z.B. Importzentren) dürfen EU-Übereinstimmungserklärungen ausstellen. Seit 2004 ist die EU-Übereinstimmungserklärung ein Pflichtdokument, welches zur Zulassung des Fahrzeuges in einigen EU-Staaten zwingend vorgeschrieben ist und die Zulassung in EU-Staaten erheblich erleichtert!
Da das COC bescheinigt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt, kann es ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Staat zugelassen werden.

Alle Ford Neufahrzeuge erhalten seit dem 1.6.2004 ein COC (Fahrzeug beigelegt). Für Ford Fahrzeuge, für die eine Erstschrift benötigt wird (Auslieferung vor dem 1.6.2004) bzw. für Fahrzeuge, für die eine Zweitschrift benötigt wird (kostenpflichtig), können Sie diese bei einem in Deutschland ansässigen Ford Partner erhalten.
Für die Anforderung des COC benötigt Ihr Ford Partner folgende Unterlagen:
  • Komplette Kopie (alle Seiten des alten bzw. neuen Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Kopie des Personalausweises (Antragsteller = Fahrzeugeigentümer)
  • Falls der neue Kunde bzw. Antragsteller nicht mit dem Eigentümer im Kfz-Brief übereinstimmt, ist ein Eigentumsnachweis zwingend erforderlich (Kopie des Kaufvertrags bzw. der Fahrzeugrechnung)
Wie erhält der Ford Kunde das COC?
Das von der Ford-Werke GmbH erstellte COC ist ein Originaldokument mit Wasserzeichen. Es wird von der Ford-Werke GmbH auf dem Postwege an den Ford Partner gesandt. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Tage betragen.