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Nachhaltiges Materialmanagement @ Ford
Nachhaltiges Materialmanagement @ Ford
Die REACH-Verordnung
Ford hat eine lange Tradition, beim Umgang mit Materialien besonderen Wert auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu legen. Die Entwicklung der Informationstechnologie machte eine systematische und umfassende Untersuchung der verwendeten Materialien möglich. Schon in den frühen 1980er Jahren entwickelte Ford einen weltweit gültigen internen Standard, der die Verwendung bekannter gefährlicher Substanzen einschränkte oder sogar verbot. Dieser Standard wird jährlich aktualisiert, um neue gesetzliche Regelungen oder freiwillige Beschränkungen einzuführen. Er ist die Grundlage unserer Kommunikation mit den Zulieferern. Diese müssen die Zusammensetzung ihrer Materialien wie Lacke, Öle oder Metallbearbeitungsflüssigkeiten, um nur einige Beispiele zu nennen, offenlegen.

Ein weiterer Meilenstein für die Materialbeurteilung war die Altautorichtlinie der Europäischen Union (2000/53/EU), welche die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom im Autobau einschränkte beziehungsweise verbot. Um in der Lage zu sein, die Anforderungen der Richtlinie erfüllen zu können, hat die Automobilindustrie in Zusammenarbeit mit den Zulieferern eine gemeinsame Datenbank erarbeitet, in der die in Teilen verwendeten Materialien gelistet werden. In der GADSL (Global Automotive Declarable Substance List) sind alle Substanzen aufgeführt, die vom Zulieferer entweder angegeben werden müssen oder die bestimmten Beschränkungen bis hin zum Verbot unterliegen.

Mit diesen Instrumenten ist Ford in der Lage, die Anforderungen der am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH)
1907/2006/EU zu erfüllen. Diese sehr komplexe Verordnung hat zum Ziel, sämtliche auf dem Markt befindlichen Substanzen über ihren gesamten Lebenszyklus auf ihre Auswirkung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu untersuchen und wenn nötig zu regulieren.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht Listen mit besonders besorgniserregenden Substanzen, die sogenannte
SVHC-Liste. Diese Substanzen haben ernsthafte Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt und können deshalb Gegenstand von Beschränkungen werden oder sie dürfen nur noch in definierten Prozessen verwendet werden. Ist eine Substanz für einen bestimmten Gebrauch zugelassen, werden strenge Kontrollen und Schutzmaßnahmen wie persönliche Arbeitsplatzeinrichtungen oder Schutzmaßnahmen  vorgeschrieben. Die SVHC-Substanzen sind Bestandteil der GADSL und unseres internen Standards über beschränkte oder verbotene Substanzen. Wenn sie bisher noch keiner Beschränkung unterliegen, müssen sie mindestens deklariert werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Information wünschen, schreiben Sie uns.
E-Mail: reach@ford.com
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