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Woher bekomme ich EG-Übereinstimmungsbescheinigung?

EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) werden für die Zulassung von Fahrzeugen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie in einigen Nicht-EU-Ländern benötigt.

Dementsprechend hoch sind die Anforderungen mit dem Umgang dieser Dokumente. Aus diesem Grund kann der Antrag auf Ausstellung einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) nur noch von einem Ford Vertragspartner gestellt werden.

Wir bitten Sie daher, sich an einen Ford Vertragspartner Ihrer Wahl zu wenden. Dieser kann sich dann an unseren Helpdesk wenden.

Da eine EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) zur Zulassung eines Fahrzeugs genutzt werden kann, muss ein entsprechender Eigentumsnachweis, zum Beispiel in Form der Kopie des Fahrzeugbriefs / der Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Fahrzeug-Rechnung erbracht werden.

Darüber hinaus muss der Ford Vertragspartner seinem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters beifügen.

Beachten Sie bitte, dass EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) nur für die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgelieferten Fahrzeuge mit "EG-Typgenehmigung" ausgestellt werden können. D.h. für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung kann es keine EG-Übereinstimmungsbescheinigungen (CoC) geben. Weitere Informationen kann Ihnen der Ford Vertragspartner geben.

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