In welcher Form erfolgt die Rückzahlung der Darlehenssumme?
Mittels monatlicher Ratenzahlung, Höhe und Fälligkeit der Raten sind im Darlehensvertrag vereinbart. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann der Kreditgeber gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung geltend machen. Deren Berechnung wird unter Punkt „Wie berechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung“ erläutert.