Kann ich den Fälligkeitstermin der monatlichen Rate während der Vertragslaufzeit ändern?
Ja. Sie haben die Möglichkeit einer Fälligkeitsverlegung. Die Fälligkeitsverlegung ist auf maximal 20 Tage begrenzt, d.h. eine Verlegung der Fälligkeit ist entweder zweimal für 10 Tage oder einmal für 20 Tage während der Vertragslaufzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Änderung einer Verlängerung Ihrer Finanzierung entspricht und somit zinspflichtig ist. Grundlage dieser Zinsberechnung ist der individuelle, dem Vertrag zugrunde liegende, Sollzinssatz. Über die Durchführung der Fälligkeitsverlegung erhalten Sie ein separates Bestätigungsschreiben durch uns. Sollten Sie bereits vorab eine Information wünschen, kontaktieren Sie bitte unser Kunden-Service-Center.
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