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Kann ich den Fälligkeitstermin der monatlichen Rate für meine Finanzierung während der Vertragslaufzeit ändern?

Ja, Sie haben die Möglichkeit einer Fälligkeitsverlegung Ihrer Finanzierungsrate. Die Fälligkeitsverlegung ist auf maximal 20 Tage begrenzt, d.h. eine Verlegung der Fälligkeit ist entweder zweimal für 10 Tage oder einmal für 20 Tage während der Vertragslaufzeit möglich.

Die Verlegung der Ratenfälligkeit kann nur auf zukünftige Fälligkeitstermine erfolgen. Bitte beachten Sie, dass diese Änderung einer Verlängerung Ihrer Finanzierung entspricht und somit zinspflichtig ist. Grundlage dieser Zinsberechnung ist der individuelle, dem Vertrag zugrunde liegende, Nominalzinssatz.

Eine Fälligkeitverlegung bei Leasingverträgen ist leider nicht möglich.

Wenn Sie gerne die Fälligkeit des Rateneinzugs für Ihre Finanzierung verlegen möchten, können Sie dies direkt online erledigen, dafür steht Ihnen unser Online VertragsManager zur Verfügung.

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