Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) hat für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) insgesamt über 300 Millionen Euro Fördergelder bereitgestellt. Ist das Geld aufgebraucht, endet die Förderung. Die Anträge werden dabei nach der Reihenfolge ihres elektronischen Eingangs berücksichtigt, soweit sie schriftlich, rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig eingegangen sind. Darum lohnt es sich, schnell zu sein – sichern Sie sich jetzt bis zu 80 Prozent der Errichtungskosten!
Alles Wichtige auf einen Blick:
Was wird gefördert?
- Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
- Der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) von 3,7 bis 22 kW
- Der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 bis maximal 50 kW
- Der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten
- Der Anschluss an Mittelspannung
- Auch eine Förderung in Kombination mit einem Pufferspeicher ist möglich.
Der maximale Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss.
Welche weiteren Kriterien sind zu erfüllen?
- Ist der Zugang zur Ladestation nur eingeschränkt möglich, sinkt die Förderhöhe auf 50 Prozent der Summe. Auch dafür muss die Ladestation jedoch mindestens 6 Tage lang für 12 Stunden geöffnet sein.
- Die Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden und einsatzbereit sein.
Wer bekommt die Förderung?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), inklusive kommunale Unternehmen, nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
- Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 4.000 € pro Ladepunkt, für den Kauf von Normalladeinfrastruktur
- Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 16.000 € pro Ladepunkt, für den Kauf von Schnellladeinfrastruktur
- Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 € Förderung pro Standort, für den Anschluss an Niederspannung, inkl. Installations- und Aufbaukosten
- Bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000 € Förderung pro Standort, für den Anschluss an Mittelspannung
Weitere Informationen zum Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI gibt es auf der Website des Bundesministeriums zum Programm.