Unsere Richtlinie „Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“ veranlasst uns, Sorgfaltspflichten durchzuführen sowie Beschwerdemechanismen und Abhilfemaßnahmen im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bereitzustellen. Wir bewerten Risiken, arbeiten mit verschiedenen Interessensgruppen zusammen, führen Schulungen durch und nehmen Audits vor.
Im Rahmen unserer Bemühungen, unsere Sorgfaltspflicht und Transparenz zu verbessern, überwacht ein interdisziplinäres Team die Umsetzung und Einhaltung der Menschenrechtsstrategie. Das Team bewertet Risiken, priorisiert Abhilfemaßnahmen und überwacht zukünftige Sorgfaltspflichten aus Gesetzesanforderungen.
Wenn Interessensgruppen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Medien oder sonstige Personen im Zusammenhang mit unserer Zuliefererkette auf potenzielle Probleme hinweisen, ergreifen wir Maßnahmen, um das Problem zu untersuchen und die Beteiligung unseres Unternehmens und unserer Lieferanten zu verstehen. Wenn ein Verstoß auftritt, sorgen wir für angemessene Abhilfemaßnahmen und beenden den Verstoß, indem wir mit den Lieferanten zusammenarbeiten und Korrekturmaßnahmen ergreifen.