Drei elektrische Ford-Nutzfahrzeuge in einer Ladehalle mit Ladestationen im Hintergrund.

FÖRDERUNGEN

Staatliche Förderung & Ford Bonus sichern!Umweltbonus 5000

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Es ist offiziell: Ford unterstützt Ihren Einstieg in die Elektromobilität! Alle Details zum Ford Bonus und zur staatlichen Förderung sowie die teilnehmenden Modelle finden Sie auf unserer Aktionsseite.

 

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Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Förderung neben dem 5.000€ Ford Bonus zusammengefasst:2

I. Förderfähige Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
  • Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung im Inland
  • Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
  • Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen

Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?

  • Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
  • Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)

II. Voraussetzungen für Antragsteller

Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?

  • Nur für Privatpersonen
  • Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
  • Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)
  • Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert

Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?

  • Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
  • Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
  • Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
  • Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist

III. Höhe der Förderung

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?

  • Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch
  • Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
  • Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
  • Soziale Staffelung:
    • 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
    • weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
  • Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich

Zur besseren Orientierung visualisiert die Infografik des Umweltministeriums die genauen Förderbeträge

IV. Ablauf und Bedingungen

Wann & wie erfolgt die Antragstellung?

  • Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
  • Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
  • Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
  • Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
  • Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen

Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?

  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
  • Erforderliche Dokumente:
    • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
    • Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
    • Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
    • Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)

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