Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag
Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Um die Lesbarkeit dieser Information zu erleichtern, wurde auf das Gendern verzichtet. Alle personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Liebe Kundin/lieber Kunde,
Sie haben Fragen zu unserer Dienstleistung Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag?
Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Dienstleistung Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistung Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag.
Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des BFSG erfüllen?
In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Ihre Ford Bank GmbH
Henry-Ford-Str. 1
50735 Köln
Telefon: +49 (0) 221 5000 9810
Inhaltsübersicht
1. Erläuterung unserer Dienstleistungen
1.1 Was ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag?
1.2 Was passiert vor dem Abschluss des Darlehensvertrages?
1.3 Wie kommt es zu einem Vertragsabschluss?
1.4 Wie funktioniert die Auszahlung des Darlehens?
1.5 Wie sind die Regelungen zur Besicherung des Darlehens?
1.6 Welche Zinsen werden erhoben?
1.6.1 Was ist ein gebundener Sollzinssatz?
1.6.2 Was ist ein variabler Sollzinssatz?
1.7 Was ist der effektive Jahreszins?
1.8 Welche Gesamtkosten entstehen Ihnen bei einem Darlehen?
1.9 Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
1.9.1 Was ist ein Annuitätendarlehen?
1.10 Was passiert bei verspäteten Zahlungen?
1.11 Ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
1.12 Wie sind die Kündigungsbedingungen?
1.12.1 Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?
1.12.2 Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
1.13 Gibt es ein Widerrufsrecht?
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
2.1 Kundenbeschwerden
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
4. Marktüberwachungsbehörde
1. Erläuterung unserer Dienstleistung
In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistung Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert. Dabei gehen wir auf die Begriffe ein, die zum Verständnis und zur Nutzung unserer Dienstleistung wichtig sind.
1.1 Was ist ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag?
Ein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (im Folgenden kurz: Darlehensvertrag) ist ein Vertrag zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber über ein Darlehen. Der Darlehensnehmer ist eine Verbraucherin oder ein Verbraucher. Der Darlehensgeber ist eine Bank. Der Darlehensgeber gibt dem Darlehensnehmer ein Darlehen, also einen bestimmten Geldbetrag zur privaten Verwendung. Als Gegenleistung muss der Darlehensnehmer dem Darlehensnehmer Zinsen zahlen. Und er muss das Darlehen dem Darlehensgeber zurückzahlen. Der Darlehensgeber vereinbart mit dem Darlehensnehmer im Darlehensvertrag, wie der Darlehensnehmer das Darlehen zurückzahlen soll. Der Darlehensnehmer kann dem Darlehensgeber das Darlehen in Raten zurückzahlen.
Das Gesetz unterscheidet den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag und den Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag verwendet der Darlehensnehmer das Darlehen gewöhnlich für private Anschaffungen, zum Beispiel Möbel, Autos oder Haushaltsgeräte. Er kann das Darlehen aber nicht zum Erwerb von Immobilien verwenden, zum Beispiel Grundstücke, Häuser oder Wohnungen. Zu diesem Zweck muss ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen werden.
Bei uns ist das Darlehen zweckgebunden: Es dient zur Finanzierung Ihres Fahrzeugkaufs bei einem Ford Händler.
1.2 Was passiert vor dem Abschluss des Darlehensvertrages?
Bevor wir (als Bank) mit Ihnen (als Verbraucherin oder Verbraucher) einen Darlehensvertrag abschließen, müssen wir als Bank bestimmte Pflichten erfüllen. Eine wichtige Pflicht ist, Ihnen bestimmte Informationen zum Darlehensvertrag zu geben. Diese Informationen bezeichnet man als Vorvertragliche Informationen (VVI). Zu den VVIs gehören die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“. Sie helfen Ihnen durch die standardisierte Form dabei, die Angebote von verschiedenen Banken miteinander zu vergleichen.
Zudem haben wir die Pflicht, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen. Dazu fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten, zum Beispiel nach Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und Ihrem Vermögen. Auf dieser Grundlage führen wir eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch. Nur wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung positiv ist, dürfen wir den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen. Eventuell sehen wir, dass Sie das Darlehen mit Ihrem Einkommen oder Ihrem Vermögen nicht zurückzahlen können. Dann dürfen wir den Darlehensvertrag nicht mit Ihnen abschließen.
Sie haben das Recht, eine Kopie vom Entwurf des Darlehensvertrages zu bekommen. Dafür müssen Sie kein Entgelt an uns zahlen. Das gilt aber nur, wenn wir uns sicher sind, dass wir den Darlehensvertrag mit Ihnen abschließen wollen.
Meist nehmen wir bei der Erstellung des Angebots und der Kreditwürdigkeitsprüfung eine Datenbank-Abfrage vor, zum Beispiel bei der Schufa. Dabei beachten wir die Vorgaben des Datenschutzes. Eventuell zeigt die Datenbank-Abfrage, dass wir Ihre Kreditanfrage ablehnen müssen. Dann werden wir Sie unverzüglich und unentgeltlich darüber informieren.
1.3 Wie kommt es zum Vertragsabschluss?
Es kommt zum Vertragsabschluss, wenn wir uns mit Ihnen über das Darlehen geeinigt haben. Alle Regelungen zum Darlehen vereinbaren wir im Darlehensvertrag. Das sind zum Beispiel Regelungen zum Betrag des Darlehens, zur Besicherung (siehe 1.5), zu den Zinsen (siehe 1.6) und zur Rückzahlung (siehe 1.9). Der Darlehensvertrag enthält auch standardisierte Regelungen, also allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Darlehensbedingungen. Der Darlehensvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Das heißt: Sie müssen den Darlehensvertrag persönlich mit Ihrem Namen unterschreiben. Auch wir als Bank müssen den Darlehensvertrag unterschreiben. Für uns besteht eine Ausnahme, wenn der Darlehensvertrag mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird. Dann ist unsere Unterschrift nicht erforderlich. Eventuell kann der Darlehensvertag mit Hilfe einer elektronischen Signatur unterschrieben werden. In diesem Fall können Sie eine qualifizierte elektronische Signatur einfügen, das heißt in elektronischer Form persönlich mit Ihrem Namen unterschreiben.
1.4 Wie funktioniert die Auszahlung des Darlehens?
Im Darlehensvertrag vereinbaren wir mit Ihnen gewöhnlich Regelungen darüber, unter welchen Voraussetzungen wir Ihnen das Darlehen auszahlen (Auszahlungsvoraussetzungen). Oft ist die Auszahlung davon abhängig, dass Sie sich um die Besicherung des Darlehens (siehe 1.5) gekümmert haben.
Der Auszahlungsbetrag entspricht nicht der vereinbarten Finanzierungssumme (auch Nettodarlehensbetrag genannt). Er ist auch von den Kosten abhängig, die Ihnen durch die Aufnahme beziehungsweise Vergabe des Darlehens entstehen. Das können Kosten sein, die wir oder ein anderes Unternehmen Ihnen für das Darlehen oder in Verbindung mit dem Darlehen berechnen. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich also durch Abzug aller Kosten von der Finanzierungssumme. Die Finanzierungssumme beziehungsweise der Nettodarlehensbetrag ist der Höchstbetrag, auf den Sie aufgrund des Darlehensvertrags einen Anspruch haben.
Bei uns erteilen Sie uns im Vertrag die Weisung, das Darlehen nicht an Sie persönlich auszuzahlen, sondern an Ihren Ford Händler zur Abdeckung des Fahrzeugkaufpreises und gegebenenfalls an Dritte bezüglich zusätzlicher Produkte/Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf.
Sie sind verpflichtet, das Darlehen abzunehmen. Wenn Sie die Abnahme des Darlehens teilweise oder ganz ablehnen, sind Sie uns gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichtet. Diese Schadenersatz-Form wird als Nichtabnahmeentschädigung bezeichnet. Eine Nichtabnahmeentschädigung kann anfallen, wenn Sie das Darlehen nicht mehr wollen und es daher nicht bei uns abrufen (das gilt nur für festverzinsliche Darlehen, siehe 1.6.1). Die Nichtabnahmeentschädigung wird nach denselben Grundsätzen berechnet wie die Vorfälligkeitsentschädigung (siehe 1.11).
Bei uns fällt keine Nichtabnahmeentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung an.
1.5 Wie sind die Regelungen zur Besicherung des Darlehens?
Der Darlehensvertrag kann mit einer Besicherung des Darlehens verbunden sein. Das heißt: Wir können von Ihnen eine Sicherheit für unser Darlehen verlangen. Sie können uns zum Beispiel ein Auto als Sicherheit geben. Oder Sie können Ihre Ansprüche aus einer Versicherung auf uns übertragen. Nicht erlaubt sind Sicherheiten, die ein Grundstück belasten, zum Beispiel Grundschulden. In diesen Fällen kann kein Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen werden, weil es spezielle gesetzliche Vorgaben gibt.
Sollten wir den Darlehensvertrag kündigen, da Sie das Darlehen nicht wie vereinbart zurückzahlen, können wir die Sicherheiten verwerten. Das heißt zum Beispiel: Ein Auto können wir verkaufen oder versteigern. Eine Versicherung können wir kündigen und verlangen, dass die Zahlung der Versicherungssumme an uns geht. Den Erlös aus der Verwertung (Verwertungserlös) verwenden wir zur Rückzahlung unserer offenen Forderungen aus dem Darlehen. Wenn der Verwertungserlös nicht ausreicht, müssen Sie den restlichen Geldbetrag bezahlen. Wenn der Verwertungserlös Ihre Schulden übersteigt, zahlen wir Ihnen den Übererlös gewöhnlich aus (Übererlös = Verwertungserlös minus offene Forderung und Verkaufskosten beziehungsweise Versteigerungskosten).
Im Darlehensvertrag oder separatem Sicherheitenvertrag regeln wir mit Ihnen, wie und wann wir die Sicherheiten verwerten dürfen.
Bei uns dient das finanzierte Fahrzeug als Sicherheit für das Darlehen. Des Weiteren erhalten wir von Ihnen eine Abtretung Ihres Arbeitseinkommens sowie die Abtretung der Ansprüche aus der Fahrzeugversicherung als Sicherheit. Die Lohnabtretung wird nur im Falle eines etwaigen Zahlungsverzugs in Anspruch genommen, jedoch nicht ohne dass Ihnen dies vorher angekündigt wird.
1.6 Welche Zinsen werden erhoben?
Für das Darlehen müssen Sie Zinsen in einer vereinbarten Höhe zahlen. Daher spricht man auch von Sollzinsen beziehungsweise einem Sollzins. Der Sollzins ist der Preis dafür, dass wir Ihnen das Darlehen auszahlen und für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellen.
Man unterscheidet zwei Sollzins-Arten: den festen/gebundenen Sollzinssatz (siehe 1.6.1) und den variablen/veränderlichen Sollzinssatz (siehe 1.6.2). Wir können den gebundenen oder den variablen Sollzinssatz mit Ihnen vereinbaren.
Bei uns wird stets ein fester/gebundener Sollzinssatz vereinbart.
Es kann auch eine Bereitstellungsprovision (auch: Bereitstellungszinsen) vertraglich vereinbart werden. In diesem Fall schulden Sie uns Bereitstellungszinsen für die Zeit bis zur vollständigen Auszahlung des Darlehens.
Bei uns fallen keine Bereitstellungszinsen an.
1.6.1 Was ist ein fester/gebundener Sollzinssatz?
Wenn wir einen festen/gebundenen Sollzinssatz mit Ihnen vereinbaren, zahlen Sie einen festen (gleichbleibenden) Sollzinssatz. Der Sollzinssatz kann für die gesamte Vertragslaufzeit gebunden sein. Er kann aber auch für einen kürzeren Zeitraum gebunden sein: den sogenannten Sollzinsbindungszeitraum. Bei einem gebundenen Sollzinssatz wird das Darlehen auch als festverzinsliches Darlehen bezeichnet. Der Zinssatz wird auch als Festzinssatz bezeichnet.
1.6.2 Was ist ein variabler Sollzinssatz?
Man spricht von einem variablen Sollzinssatz, wenn sich der Sollzinssatz während der Vertragslaufzeit verändern kann. Natürlich sollen Sie wissen, wie sich der Sollzinssatz verändern kann. Dazu würden wir mit Ihnen einen Referenz-Zinssatz vereinbaren, der die Entwicklung des Sollzinssatzes bestimmt. Ein Referenz-Zinssatz ist ein Zinssatz, der objektiv, eindeutig bestimmt, verfügbar und für die Bank und Sie überprüfbar ist. Er muss öffentlich zugänglich sein. Der Referenz-Zinssatz bildet die Kosten der Kreditaufnahme an verschiedenen Märkten ab. Er ist variabel. Das heißt: Er kann sich verändern, also steigen oder sinken. Wir als Bank haben keinen Einfluss auf die Entwicklung des Referenz-Zinssatzes.
Im Darlehensvertrag wird bei uns zurzeit stets ein fester/gebundener Sollzinssatz vereinbart.
1.7 Was ist der effektive Jahreszins?
Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Darlehens, für die Sie aufkommen müssen. Er wird als jährlicher Prozentsatz ausgedrückt. Der effektive Jahreszins hat den Zweck, dass Sie als Verbraucherin oder Verbraucher verschiedene Angebote zu Darlehen vergleichen können.
1.8 Welche Gesamtkosten entstehen Ihnen bei einem Darlehen?
Die Gesamtkosten bei einem Darlehen umfassen vor allem die Sollzinsen. Hinzu kommen alle Kosten, die für Sie in Verbindung mit dem Darlehensvertrag entstehen und die uns als Bank bekannt sind. Das können zum Beispiel Gebühren oder Provisionen sein.
1.9 Wie funktioniert die Rückzahlung des Darlehens?
Sie sind verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen. Im Darlehensvertrag vereinbaren wir mit Ihnen, wie Sie das Darlehen zurückzahlen müssen. Das Darlehen, das Sie von uns erhalten, ist immer ein Annuitätendarlehen.
1.9.1 Was ist ein Annuitätendarlehen?
Wenn Sie ein Annuitätsdarlehen bei uns aufnehmen, zahlen Sie uns in regelmäßigen Abständen eine Annuität. Die Annuitätsraten zahlen Sie bei uns einmal im Monat. Die Annuität setzt sich aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. Mit dem Tilgungsanteil zahlen Sie das Darlehen zurück. Dadurch wird der Darlehensbetrag Rate für Rate kleiner. Mit dem Zinsanteil begleichen Sie die laufenden Sollzinsen. Diese fallen auf den noch offenen Darlehensbetrag an. Daher ist zu Beginn der Zinsanteil an der Rate höher als der Tilgungsanteil. Je mehr Raten Sie zahlen, desto mehr sinkt der Zinsanteil. Und der Tilgungsanteil an der Rate steigt. Die Annuität bleibt aber während des Sollzinsbindungszeitraums immer gleich hoch.
Es kann aber sein, dass Sie mit uns im Darlehensvertrag eine erhöhte Schlussrate vereinbaren. Dies ist z.B. typischerweise bei der sogenannten „Ford-Auswahl-Finanzierung“ der Fall. Eine solche erhöhte Schlussrate tilgen Sie am Ende der Laufzeit in einer Summe.
1.10 Was passiert bei verspäteten Zahlungen?
Sollten Sie Zahlungen verspätet leisten, fallen gegebenenfalls gesetzliche Verzugszinsen an. Zusätzlich können weitere Verzugskosten anfallen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie Zahlungen nicht leisten, kann das schwere Folgen für Sie haben. Zum Beispiel können wir die Sicherheiten verwerten oder gegen Sie vor Gericht klagen. Oder es kann in der Zukunft schwer für Sie werden, ein Darlehen zu bekommen.
1.11 Ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?
Sie können das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen, also vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Rückzahlung.
1.12 Wie sind die Kündigungsbedingungen?
Bei einer Kündigung des Darlehensvertrages unterscheidet man die ordentliche Kündigung (siehe 1.12.1) und die außerordentliche Kündigung (auch: Kündigung aus wichtigem Grund, siehe 1.12.2).
1.12.1 Wann ist eine ordentliche Kündigung möglich?
Sie müssen keine Kündigungsfrist einhalten. Sie können das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen.
1.12.2 Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Voraussetzungen dafür sind: Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher kann nicht zugemutet werden, dass Sie am Darlehensvertrag festhalten. Oder uns als Bank kann nicht zugemutet werden, dass wir am Darlehensvertrag festhalten. Es muss also ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen. Deshalb spricht man auch von einer Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist häufig, dass eine Verbraucherin oder ein Verbraucher die vereinbarten Zahlungen nicht leistet. Dann liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung der Bank vor.
1.13 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Wenn Sie einen Darlehensvertrag mit uns abschließen, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Wenn Sie den Darlehensvertrag widerrufen, sind Sie nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden. So üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus:
Sie müssen eine Widerrufsfrist einhalten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt gewöhnlich nach Abschluss des Darlehensvertrages.
Sie können den Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist mündlich oder schriftlich leisten. Sie müssen diesen nicht begründen.
Und Sie müssen den Widerruf an uns als Darlehensgeber richten (Ford Bank GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln, E-Mail: widerruf@ford.com). Bitte beachten Sie: Eventuell haben Sie die Finanzierungssumme bereits bekommen, wenn Sie den Darlehensvertrag widerrufen. Dann müssen Sie den die Finanzierungssumme innerhalb von 30 Tagen nach Ihrem Widerruf an uns zurückzuzahlen. Für diesen Zeitraum fallen Sollzinsen an, die man auch als Tageszinsen bezeichnet. Wie hoch diese sind, können Sie der Widerrufsinformation entnehmen.
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
Sie sind mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
Telefonisch in unserem Kunden-Service-Center unter +49 (0)221 5108-0
Per E-Mail an: fordbank@ford.com
Schriftlich an:
Ford Bank GmbH
Henry-Ford-Str. 1
50735 Köln
Weitere Informationen zum Thema Beschwerde finden Sie im Internet unter www.fordbank.de.
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Beschwerde: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gern zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, oder E-Mail.
Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
E-Mail: schlichtung@bdb.de
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung
Sie möchten wissen, wie wir mit unserer Dienstleistung die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistung wie folgt an: Persönlich über Ihren Verkaufsberater bei dem von Ihnen ausgewählten Ford Händler. Der Vertragsabschluss ist ausschließlich vor Ort möglich. Ein Online-Vertragsabschluss ist nicht möglich.
Sie können unsere Dienstleistung mit Hilfe von verschiedenen Zugangsmöglichkeiten nutzen, und zwar mit den folgenden sensorischen Kanälen: Persönliche Aushändigung bei Ihrem Ford Händler. Die geschulten Vertriebsmitarbeiter des Ford Händlers füllen für Sie vor Ort die Vertragsunterlagen aus, beraten Sie in allen Belangen rund um den Vertrag und assistieren Ihnen gegebenenfalls (zum Beispiel durch Vorlesen der Vertragsunterlagen).
Wir stellen Ihnen die Finanzierungssumme wie folgt zur Verfügung: Durch Überweisung an Ihren Ford Händler zur Zahlung des finanzierten Fahrzeugkaufpreises beziehungsweise. gegebenenfalls auch teilweise durch Überweisung an Dritte für zusätzliche Produkte/Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
Wir stellen Ihnen diese Information über verschiedene Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar über die folgenden sensorischen Kanäle: Persönliche Aushändigung bei Ihrem Ford Händler sowie auf unserer Webseite (Homepage).
Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.
Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung:
Verwendung einer serifenlosen Schriftart, angemessene Schriftgröße, wenig unterschiedliche Farben im Text, kontrastreiche Darstellung, Kennzeichnung der Überschriften durch Fettdruck, Schriftgröße.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt:
Die Textdarstellung unterstützt die Vorlesefunktion, neben dem Lesen auf dem Bildschirm kann der Text vorgelesen und die Lautstärke angepasst werden. Die Dokumente haben das Format PDF.
4. Marktüberwachungsbehörde
Sie finden, dass unsere Dienstleistung nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entspricht? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Kontaktdaten der MLBF:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
+49 (0) 391 - 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de