WIE KANN ICH EINE FORD BANK BESCHWERDE EINREICHEN?

Es tut uns leid, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. Indem Sie eine Beschwerde einreichen, geben Sie uns die Möglichkeit, unsere Dienstleistungen zu untersuchen und zu verbessern.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns zu kontaktieren. Sie können uns per Post oder E-Mail schreiben oder uns anrufen, je nachdem, was Sie bevorzugen.

Bitte teilen Sie uns bei einer Beschwerde die dazu notwendigen Informationen, Ihre Kontaktdaten und ggf. Ansprechpartner mit.

Sollten Sie Kundin oder Kunde des Einlagengeschäftes (Ford Money) der Ford Bank GmbH sein, klicken Sie bitte hier.

Post:

Ford Bank GmbH
Henry-Ford-Straße 1
50735 Köln

E-Mail:

Kontaktformular

Telefon:

022151083606

Sie erreichen uns:

Montag bis Freitag: 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 Uhr - 14:00 Uhr

WAS PASSIERT ALS NÄCHSTES?

Sollten wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt lösen können, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid und wir teilen Ihnen weitere Details mit.

Wir führen dann eine umfassende Untersuchung durch und werden Sie ggf. telefonisch kontaktieren. Abschließend erhalten Sie eine Antwort, in der wir unsere Entscheidung darstellen und begründen. Dies geschieht in der Regel schriftlich.  Die Beschwerdebearbeitung dauert in der Regel bis zu zehn Tage. 

Leider kann die Bearbeitung komplexer Beschwerden länger dauern, wenn wir bspw. mit Dritten zusammenarbeiten müssen etc. Sollte unsere Untersuchung länger als 4 Wochen dauern, werden wir Sie über den aktuellen Stand Ihrer Beschwerde informieren und Ihnen Ihre weiteren Beschwerdemöglichkeiten mitteilen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, aber wenn Sie das Gefühl haben, dass es zusätzliche Informationen gibt, die uns helfen, Ihre Beschwerde zu lösen, können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

WAS, WENN SIE MIT DEM ERGEBNIS DER BESCHWERDE NICHT ZUFRIEDEN SIND?

Wir legen großen Wert darauf, unsere Kunden fair zu behandeln und es tut uns leid, wenn ein Kunde mit unserer Entscheidung nicht zufrieden ist. Wenn Sie Ihre Beschwerde weiterführen möchten, können Sie die Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) kontaktieren.

Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die "Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenombudsmann.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten.